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UN-Tagung zu den Rechten älterer Menschen (29.03. – 01.04.2021)

11. Session OEWG-A at New York

- HelpAge Deutschland gibt hierzu auf der Tagung ein Statement ab -

Wie ein Brennglas hat CORONA aufgezeigt, dass ältere Menschen weltweit in ihren Rechten häufig eingeschränkt sind und diskriminiert werden. Was bis dahin, vor allem von Regierungen nur vermutet oder sogar negiert wurde, tritt in der Pandemie offen zu Tage.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, hat deshalb in seinem Policy Brief im Mai vergangenen Jahres eindringlich gefordert, diese Missstände umgehend zu beseitigen. Dieser Aufruf wurde von 146 Staaten, darunter auch Deutschland mitgezeichnet.

Die Open-Ended Working Group on Ageing der Vereinten Nationen (UN OEWG-A) beschäftigt sich auf seiner 11. Session u.a. auch mit dieser Frage und prüft, ob eine sog. Weltaltenrechtskonvention (Convention on the Rights of Older Persons) durch die internationale Staatengemeinschaft verabschiedet werden soll.

Neben normativen Fragen widmet sich die Tagung in diesem Jahr auch den beiden Schwerpunktthemen: ungehinderter Zugang zu den Rechtssystemen sowie dem Recht auf Arbeit auch im Alter. (Info: in Südostasien sind zwischen 15-20% der über 80 -jährigen immer noch berufstätig.)

HelpAge Deutschland und die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) haben hierzu eine gemeinsame Erklärung verfasst, die die deutsche Position der Seniorenorganisationen vertritt, bei den Vereinten Nationen hinterlegt.

Diese Tagung wird wie üblich auch live über das Internet übertragen und kann sowohl live als auch der Mediathek der vereinten Nationen unter http://webtv.un.org/ verfolgt werden.

Sitzungstage: (Mitteleuropäische Sommerzeit)

29.03.2021 16h00 – 19h00 und 21h00 – 24h00

30.03.2021 16h00 – 18h00 und 21h00 – 24h00

31.03.2021 16h00 – 18h00 und 21h00 – 23h00

01.04.2021 16h00 – 18h00 und 21h00 – 24h00


Darüber hinaus wird Herr Prof. Lutz Leisering / Vorstand von HelpAge Deutschland am Dienstag, 30.03.2021 in der Nachmittagssitzung (21h00 - 24h00) als vierter Delegierter ein Statement zur sozialen Sicherung älterer Menschen bei der UN abgeben.



Tag 4:

Geduldsprobe – OEWG-A endet ohne Abschlussdokument (01.04.2021)


Mit einer Enttäuschung endet die 11. Session der OEWG-A gestern Abend in New York. Entgegen allen Erwartungen wurde kein Abschlussdokument zur weiteren Verfahrensweise bzgl. der Verabschiedung einer Weltaltenrechtskonvention verabschiedet. Stattdessen wurden die Teilnehmer im Sitzungssaal auf eine Geduldsprobe gestellt. Erst nach 1 Stunde und 45 Minuten war das notwendige Quorum nach einer intensiven Telefondiplomatie durch die Vorsitzende der diesjährigen Sitzung, Botschafterin Squeffa sowie den im Saal anwesenden Teilnehmerstaaten, die weitere Botschaften anriefen, damit sie Vertreter in den Verhandlungssaal schickten, erreicht. Somit war die Versammlung dann auch schlussendlich beschlussfähig. Deutschland war übrigens im Sitzungssaal anwesend und unterstützte die Botschafterin in ihrer Telefondiplomatie.

Warum eine Politik des „leeren Stuhls“ praktiziert wurde, ist unklar. Auf jeden Fall ist es eine diplomatische Ohrfeige für den UN-Generalsekretär, der noch zu Beginn der Sitzungswoche gefordert hatte, eine Weltaltenrechtskonvention zu verabschieden. Bereits auf der Vormittagssitzung gab es bei den Beratungen zum zukünftigen Weg der OEWG-A einen intensiven Meinungsaustausch. Nur 8 Staaten hatten sich offen in ihren Statements zu einer Konvention bekannt, obwohl 146 Staaten den Policy Brief von Antonio Guterres im Mai‘ 20 mitgezeichnet hatten.

Der Vorschlag, analog zum Procedere der „Konvention zum Schutz von Menschen mit Behinderung“ eine Sub-Task Force, resp. Sub- Working Group (CRPD) einzurichten, um den Prozess zur Verabschiedung einer Weltaltenrechtskonvention zu beschleunigen, wurde von China und Russland abgelehnt.Warum allerdings beim CRPD-Prozess zugestimmt wurde, bleibt offen.

Russland blieb in seiner Begründung (gewohnt) obstruktiv und konnte auch auf Nachfrage von Marokko nicht nachvollziehbar begründen, warum Moskau gegen eine Konvention sei. China wiederum verwies auf seine alte Position, dass die Menschenrechte eher auf einen Entwicklungsprozess abstellen, denn auf juristische Grundlagen. China schlug (erneut) vor, statt einer Konvention den MIPAA-Prozess zu intensivieren. Dieser steht in 2022 unter der Leitung Italiens auf dem Prüfstand. Allerdings werden die Menschenrechte in MIPAA weitestgehend ausgeklammert, so dass vor allem die skandinavischen Staaten diesen Vorschlag ablehnen würden, käme er zur Abstimmung.

Die Arbeit in der Open Ended Working Group on Ageing bleibt also spannend.

Eine weitere Aussprache fand in der Abschlusssession nicht mehr statt, so dass die Sitzung ohne Verabschiedung eines Abschlussdokuments bereits nach 20 Minuten geschlossen wurde.

Zahlreiche Organisationen reichten am letzten Tag noch eine eigene Abschlusserklärung ein, in der sie die internationale Staatengemeinschaft auffordern eine Weltaltenrechtskonvention zu verabschieden. Diese können auf der Webseite der Vereinten Nationen abgerufen werden.

Statements von HelpAge Deutschland, HelpAge International, der BAGSO und Age International finden sie nachfolgend:

The way Forward, HelpAge Deutschland

The way Forward, HelpAge International

The way Forward, BAGSO

The way Forward, Age International

Die Zusammenfassung des Schlusstages von GAROP sowie weitere Artikel, die sich mit der OEWG-A beschäftigen, finden Sie hier.


Die 12. Session der UN OEWG-A soll vom 11.4 – 14.4. 22 stattfinden und sich neben den normativen Elementen mit den beiden Schwerpunktthemen: „wirtschaftliche Sicherheit im Alter“ und “wie wirkt die Agenda-2030 auf das Leben älterer Menschen aus“ beschäftigen.

HelpAge Deutschland wird sich insbesondere dem zweiten Thema widmen und plant, zusammen mit den Kollegen von HelpAge International, im Vorfeld der nächsten Sitzungsperiode ein sog. Arbeitspapier im Vorfeld der nächsten Sitzung einzubringen.




Tag 3:
Normative Standards und ihre Wirkungen auf ältere Menschen (31.03.2021)

- Menschenrechtsbeauftragte legt neue Studie vor -


Auf Wunsch mehrerer Mitgliedstaaten und NROs bei der zehnten Sitzung (2019) legte das Büro des Beauftragten für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen (OHCHR) eine aktualisierte Analyse zu den normativen Standards im internationalen Recht in Bezug auf ältere Menschen vor, denn die letzte Erhebung zu diesem Thema stammte aus dem Jahr 2012.

Die neue aktualisierte OHCHR-Studie, zielt darauf ab, diese jüngsten Entwicklungen insbesondere unter dem Eindruck der COVID-Pandemie zu konsolidieren und in einer Analyse die Lücken in der Wahrung der Rechte älterer Menschen aufzudecken sowie Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Die Studie wurde unter anderem von Deutschland und Österreich mit initiiert und finanziert, die auch zusammen hierzu auf einen Side-Event zur OEWG-A die Ergebnisse vorstellten. Mit der Studie soll ein Fahrplan für ein größeres Engagement und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten diskutiert werden, um das Mandat der OEWG zu unterstützen.

Die Studie kann hier abgerufen werden.

Am Nachmittag wurde als eines der beiden Schwerpunktthemen die Frage diskutiert, wie weit älteren Menschen der Zugang zu den Rechtssystemen weltweit verwehrt oder zumindest erschwert wird. Unsere Londoner Kollegin von HelpAge International, Bridget Sleap, gab zu diesem Thema ebenfalls eine Stellungnahme ab, in der sie u.a. auf eine Untersuchung während der Pandemie von HelpAge verwies, wonach 71 % der Befragten angaben, in ihren Rechten auf freien Zugang zu den Rechtssystemen diskriminiert zu werden: Dies geschehe manngifaltig zum Beispiel, dass ihnen wegen des Alters kein Rechtsschutz gewährt werde oder Verfahren möglichst lang hinausgezögert werden oder auch durch physische Barrieren, weil die Justizgebäude nicht für ihre Bedarfe wie mit Liften oder Rampen ausgestattet seien.

Das Statement von Bridget ist OEWG-A Statement zu Access to Justice hinterlegt. Dort findet sich auch der Link zu der HelpAge Erhebung.

Desweiteren hat unser Partner, The Global Alliance for the Rights of older People (GAROP) auch den dritten Tag zusammengefasst und die hier abgerufen werden.

Bridget Sleap, HelpAge International.
Bridget Sleap, HelpAge International



Tag 2:
HelpAge Deutschland gibt Erklärung zur Alterssicherung bei den Vereinten Nationen ab (30.03.2021)


HelpAge Vorstand, Lutz Leisering, forderte in seiner Erklärung, das Recht auf soziale Sicherheit für ältere Menschen neu zu formulieren. Die Welt der Renten hat sich seit der Festlegung des Sozialpaktes 1996 erheblich verändert. Artikel 9 des Sozialpaktes von 1996 ist einer der kürzesten Artikel über Menschenrechte, der an der heutigen Realität vorbeigeht. Aber Soziale Sicherheit und das damit verbundene Rentensystem hat das Alter als eine neue, eigene Lebensphase definiert, wie es der Begriff "Rentner" zeigt. Es bedarf daher eines neuen Menschenrechtsinstruments, das diese neue Realität auch für künftige Generationen widerspiegelt.

Das Statement finden Sie hier: Statement zur sozialen Sicherung.

Der zweite Tag stand am Vormittag jedoch im Fokus von CORONA und dessen Auswirkungen auf die Situation älterer Menschen weltweit. Verwiesen wurde regelmäßig auf den Policy-Brief von UN-Generalsekretär Antonio Guterres. Auffallend war, dass die internationalen Menschenrechtsorganisationen in ihren Statements von ihren früheren Forderungen, nach einem menschenrechtsbasierten Ansatz für eine Weltaltenrechtskonvention langsam etwas abweichen. Die südafrikanische Vertreterin forderte, „ein Instrument zu implementieren, dass die Rechte älterer Menschen durchsetzt“. Wie das durchgesetzt werden soll, ließ sie offen. Die Vertreterin Argentiniens stellte dazu fest, dass die Agenda -2030 dafür nicht das richtige Instrument sein kann, da es in der Pandemie eindeutig gezeigt habe, dass die Nachhaltigkeitsagenda an den Bedarfen älterer Menschen vorbeikonzipiert wurde und ältere Menschen „unsichtbar“ seien, mit der Folge, dass es zu weltweiten Fehlentwicklungen gekommen sei. Die Agenda 2030 kann also die Konvention nicht ersetzen. (Der chinesische stellv. Direktor von UN-DESA hatte am 26.01.2021) ins Spiel gebracht, dass sich alle humanitären Rechte bereits in SDG 16 wiederfinden und es deshalb keiner Revision bedarf, resp. Drafts einer neuen Konvention)



Die Kollegen*Innen von GAROP haben den zweiten Tag ebenfalls zusammengefasst und kann hier nachverfolgt werden.

Botschafterin Maria Carmen del Squeff.
Botschafterin Maria Carmen del Squeff, Vorsitzende der 11. Session der Un OEWG-A




Tag 1:

UN-Generalsekretär fordert „Weltaltenrechtskonvention“ (29.03.21)

- Paradigmenwechsel bei den Vereinten Nationen -


Der erste Tag einer jeden UN-Session stand ganz im Zeichen der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, um dort die jeweiligen Positionen ihrer Regierungen zum Thema: Altenrechte vorzustellen, bevor es ab dem zweiten Tag in die Sacharbeit geht.

In diesem Jahr wartete die Versammlung mit einer Überraschung auf. UN-Generalsekretär Antonio Guterres forderte in seinem Eingangsstatement die internationale Staatengemeinschaft auf, eine Weltaltenrechtskonvention zu verabschieden. Noch vor zwei Jahren hatte Guterres lediglich gefordert, die Möglichkeit einer Konvention zu prüfen.

In seinem Policy Brief vom Mai’20 hatte Guterres jedoch bereits gefordert, die offensichtlichen Mißstände und Benachteiligung älterer Menschen weltweit abzustellen und auf ein solides „normatives Element“, zu stellen.

In ihren Statements folgten vor allem Nigeria und Costa Rica dem Aufruf des UN-Generalsekretärs, beides Länder, die einer Konvention bisher eher abwartend gegenüberstanden und die Forderung explizit unterstützten.

Für Deutschland gab Ministerin Franziska Giffey ein Statement ab, was positiv bewertet werden muss, denn es war ihr erster Auftritt bei der Arbeitsgruppe. Allerdings blieb sie mit dem Statement hinter den Erwartungen zurück und verwies nur auf die unterstützenden Maßnahmen Deutschlands, wie der Ausrichtung einer Online-Konferenz im Frühjahr. Ein Bekenntnis zur Konvention sicher hilfreich gewesen, da Deutschland bereits in seiner EU-Ratspräsidentschaft bekräftigt hatte, Lücken zu identifizieren und zu schließen.

In der Nachmittagssession kamen erstmals die NGOs zu Wort. Für die BAGSO forderte Frau Heidrun Mollenkopf unverzüglich eine Konvention zum Schutz älterer Menschen zu erstellen. Ihre Stellungnahme ist hier abgelegt.

Zu einem ungewöhnlichen, verbalen Schlagabtausch kam es bei der Abstimmung zur Aufnahme von 38 Organisationen in die Liste der bei der UN akkreditierten Mitglieder. Die syrische Hilfsorganisation SEMA wurde dabei zum Spielball globaler Interessen im Nahen Osten. Russland lehnte die Aufnahme der Organisation strikt ab, da deren Finanzierung nach Auffassung Moskau unklar sei. Auch Syrien lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass SEMA vor allem im Nordwesten Syriens tätig sei und von Exil-Syrern finanziert werde. (SEMA wurde 2011 gegründet und betreibt unter anderem 38 medizinische Einrichtungen in Syrien) https://www.sema-sy.org/en/



Dem wurde von der Türkei den USA, Kanada und Großbritannien widersprochen und darauf verwiesen, dass SEMA eine der wenigen Organisation sei, die in der Krisenregion überhaupt die medizinische Grundversorgung aufrechterhalte.

Nach einer Kampfabstimmung wurde SEMA mit Stimmen der westlichen Staaten aufgenommen.

Zur Info:
Unser Partner, The

Global Alliance for the Rights of older People (GAROP) stellt jeweils ein Tagesbulletin zusammen, das hier abgerufen werden kann.

UN-Generalsekretär Antonio Guterres.
UN Generalsekretär Antonio Guterres, New York