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Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen und Bußgelder sind eine wertvolle Unterstützung unserer Arbeit.

Zuweisungen, die Gutes bewirken

Seit 2005 verbessert HelpAge Deutschland weltweit die Lebensbedingungen von älteren Menschen und stärkt ihre Rechte. Als einzige Hilfsorganisation in Deutschland setzen wir uns gezielt für ältere Menschen in Not ein. Wir nutzen die uns anvertrauten Zuweisungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte ausschließlich zur Finanzierung unserer weltweiten Hilfsprojekte. Wir sind mit dem DZI-Spendensiegel ausgezeichnet und Mitglied beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Bündnis Aktion Deutschland Hilft und dem Verband VENRO.

Wie verwalten wir Zuweisungen?

  • Wir trennen Gelauflagen streng von Spenden, indem wir ein spezielles Sonderkonto für Geldauflagen eingerichtet haben. 

  • Das Vorgehen garantiert, dass wir niemals für Zuweisungen Spendenbescheinigungen ausstellen.

  • Die geltenden Datenschutzbestimmungen werden von uns streng eingehalten.

  • Zuweisungen werden ausschließlich für den Satzungszweck verwendet – weltweit älteren Menschen in Not zu helfen.

  • Wir teilen umgehend Zahlungseingänge mit und erinnern bei Zahlungsverzögerungen.

  • Auf Wunsch informieren wir regelmäßig über die Verwendung der Bußgelder und Geldauflagen.

Informationen für Zahlungspflichtige

Wie lautet das Sonderkonto für Geldauflagen von HelpAge?

Bitte nutzen Sie für die Überweisungen ausschließlich unser Sonderkonto für Geldauflagen:

HelpAge Deutschland e.V., IBAN: DE11 2655 0105 0000 0555 74, BIC: NOLADE22XXX, Sparkasse Osnabrück.

Wenn Sie aus Versehen auf unser Spendenkonto überwiesen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Muss ich einen Verwendungszweck angeben?

Bitte geben Sie bei der Überweisung des Bußgelds Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Zahlung zuordnen und anschließend dem Gericht melden.

Erhalte ich für meine Überweisung eine Spendenquittung?

Bei Bußgeldern und Geldauflagen stellen wir keine Spendenquittung aus. Sie dürfen Ihre Zahlung steuerlich nicht geltend machen.

Kann ich das Bußgeld in Raten zahlen?

Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln. Wenn Sie ihr Bußgeld nicht zahlen können oder eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.

Ihre Ansprechperson

Ellen Schlendermann

Referentin Fundraising

Weiterführende Informationen